Kaufnebenkosten

Alle Kosten, Steuern und Abgaben, die in Verbindung stehen mit der Ausfertigung der öffentlichen Kaufurkunde, gehen zu Lasten des Käufers. Dies sind neben den Steuern (Informationen hierzu siehe unter der Rubrik Steuern beim Kauf/Verkauf) in erster Linie das Honorar des Notars und die Gebühren des Eigentumsregisters für die Eintragung der notariellen Urkunde. Da ein Notar in Spanien vornehmlich beurkundende Funktion hat, und es weder seine Aufgabe ist, die definitive Eintragung im Grundbuch zu bewirken noch die mit dem Erwerb verbundenen Steuern zu entrichten, wird mit der Abwicklung sehr oft ein Rechtsanwalt und/oder eine sog. Gestoria (Büro, das auf die Wahrnehmung von Behördengänge spezialisiert  ist) beauftragt. 

Zur groben Orientierung kann gesagt werden, dass sich die Kosten für Notar, Grundbuchamt und Rechtsanwalt oder Gestoría auf zirka drei bis vier Prozent des notariellen Kaufpreises belaufen. Diesem Betrag ist sodann noch je nach Fall die Grunderwerbsteuer (ab 8 %) oder die zehn- bzw. 21-prozentige Mehrwertsteuer (IVA) hinzuzufügen.

Bei Erwerb einer gebrauchten Immobilie belaufen sich diese Kosten aus Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Registerkosten, ggf. Anwaltskosten und Kosten für die Gestoria auf rund 12 % des in der Urkunde verbrieften Kaufpreises, bei Finanzierung ca. 15 %.

Im Einzelnen:

–     Grunderwerbssteuer bei Kauf gebrauchter Immobilien bzw. Mehrwertsteuer bei Kauf von neu erbauten Immobilien (Infos hierzu siehe unter der Rubrik Steuern beim Kauf/Verkauf)

–          Gebühren für die notarielle Beurkundung ca. 0,2 – 0,3%

–          Gebühren für den Eintrag ins Eigentumsregister ca. 0,1% 

–          Gebühren für die Gestoria ca. 300,- bis 700,- €

–          Anwaltskosten in der Regel 1%

Bei Finanzierung:

–          Immobilien-Schätzung ca. 0,1% der Valuation

–          Krediteröffnungsgebühr von der Bank ca. 0,5-1% der Darlehenssumme

–         Hypothekensteuer 1 % der Darlehenssumme, sofern die Hypothek zugunsten eines Kreditinstitutes begründet wird.

–          Gebühren für die notarielle Beurkundung der Hypothek ca. 0,2 – 0,3 %

–          Gebäudeversicherung