AGB

Unsere Tätigkeit erfolgt unter Zugrundelegung folgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Mit der Verwendung eines unserer Angebote erkennt der Interessent die nachstehenden Bedingungen an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise auch die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

1. Angebote

Unsere Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Verkäufer/Vermieter bzw. der sonstigen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.

Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, Pläne können nicht maßstabsgetreu verkleinert sein.

Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein angebotenes Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft/vermietet wird.

2. Maklervertrag

Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern kommt der Maklervertrag mit dem Interessenten zustande. Einer schriftlichen Vereinbarung bedarf es hierzu nicht. Ausreichend ist das schlüssige, sog. konkludente Handeln.

3. Zweckbestimmung des Angebots

Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den anfragenden Interessenten bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung verpflichtet den anfragenden Interessenten zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

4. Vorkenntnis

Ist dem anfragenden Interessenten das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist uns dies umgehend, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, auf eine nachvollziehbare Art und Weise mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

5. Provision

Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Kauf oder die Anmietung durch Familienangehörige, Verwandte oder ähnlich oder eine Gesellschaftsform erfolgt. Die Vermittlungsprovision ist am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.

Der Kauf einer Immobilie ist für den Käufer provisionsfrei. Die Vermittlungsprovision ist, wie in Spanien üblich, vom Verkäufer zu tragen.

Die Vermittlungsprovision bei Anmietung einer Immobilie ist, wie in Spanien üblich, vom Mieter zu tragen. Die Provision beträgt:

– für die Vermietung von Wohnraum: 1,5 Monatsmieten zuzüglich 21 % gesetzlicher Mehrwertsteuer

– für die Vermietung von gewerblichen Objekten: 2 Monatsmieten zuzüglich 21 % gesetzlicher Mehrwertsteuer 

6. Notarielle Beurkundung/ Abschluss eines Mietvertrages

Wir sind berechtigt, bei der Vertragsunterzeichnung anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Palma de Mallorca.

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien im Rahmen des rechtlich Zulässigen am nächsten kommt.

Stand: März 2013 – Irrtümer und Änderungen vorbehalten!