Das Kataster
Das spanische Kataster
In Deutschland arbeiten Grundbuch und Kataster eng zusammen. Die eine Behörde liefert die tatsächlichen und planerischen Grundlagen, die andere die Rechtssicherheit. In Spanien ist das anders. Hier sind häufig die registrierten Einträge im Kataster und im Grundbuch nicht identisch und beide Register können oft von den tatsächlich vor Ort existierenden Flächen abweichen.
Das spanische „Catastro“ ist eine bei den Gemeinden angesiedelte Behörde, deren Funktion darin besteht, Steuern bezüglich der Immobilien und deren Katasterwert („valor catastral”) festzusetzen. In den Katasterplänen sind die Aufbauten, Nebengebäude und auch ein vorhandener Pool oder Tennisplatz eingezeichnet. Je mehr auf dem Grundstück gebaut wurde, umso höher ist dessen Wert und damit auch die Steuer. Die Gemeinden setzen daher alles daran (z.B. mittels Luftaufnahmen), auch eventuell ohne Genehmigung errichtete Gebäude ausfindig zu machen, sie in das Kataster einzutragen und darauf Steuern zu erheben. Ob es dafür eine Baugenehmigung gab, interessiert das Kataster nicht.
Weder die Pläne, die Größe der Parzellen, oder die dort beschriebenen Aufbauten haben irgendeine verbindliche rechtliche Bedeutung. Es handelt sich letztlich nur die Eckwerte zur Berechnung von Steuern.
Wir können Ihnen kurzfristig einen Auszug mit den aktuell vermerkten Grunddaten der Immobilie und des Grundstücks mit Angaben zu den Konstruktionen und grafischer Information übermitteln (nähere Info hier).