Selbständig auf Mallorca

selbständig

Viele Zuwanderer haben den Wunsch, sich auf Mallorca selbständig zu machen und ihr eigenes Geschäft zu eröffnen, eine eigene Boutique, ein Restaurant am Strand oder ein kleines Fincahotel im Inselinneren.

Zunächst benötigen Sie eine spanische Steuernummer für Ausländer (abgekürzt N.I.E.). Welches ist die beste Rechtsform für die geplante Gewerbetätigkeit? Am einfachsten ist es, sich beim Finanzamt und bei der spanischen Sozialversicherung als selbstständig („autónomo“) zu melden. Die Gründung einer spanischen GmbH („Sociedad Limitada“) ist deutlich aufwendiger und erfordert zudem die Aufnahme der Firma ins spanische Handelsregister („Registro Mercantil“).

Die anfallenden Steuern werden vierteljährlich berechnet und abgeführt. In Spanien sind die Steuern eine „Bringe-Schuld“. Wenn Ihre Tätigkeit mehrwertsteuerpflichtig ist, müssen Sie nach Abschluss eines jeden Quartals eine entsprechende Zahlung der Mehrwertsteuer (IVA – Impuesto de Valor añadido) an das Finanzamt leisten, ebenso wie einen Abschlag auf die Einkommenssteuer (IRPF – Impuesto sobre al Renta de Personas Fisicas). Bis späteswtens zum 30. Juni des folgenden Jahres ist dann die Jahressteuererklärung fällig.

Doch bevor man sein Geschäft/seinen Betrieb eröffnen kann, muss die Betriebserlaubnis der Gemeinde (licencia de actividad) vorliegen, in vereinzelten Fällen reicht aber auch ein „permiso provisional (vorläufige Genehmigung), mit dem man schon mal starten kann.

Zur Erledigung all dieser Formalitäten für Finanzamt, Sozialversicherung und Gemeinde ist es sehr empfehlenswert sich der Unterstützung einer Gestoria zu bedienen, eines Dienstleisters, der Hilfestellungen gegenüber Ämtern und Institutionen bietet.