Finanzierung in Spanien
Eine Vielzahl der Banken mit Sitz in Deutschland vergeben generell keine Hypothekendarlehen für Auslandsimmobilien. Hypotheken werden nur dann vergeben, wenn genügend Sicherheiten in Deutschland vorliegen, zum Beispiel ein Eigenheim. Die spanische Immobilie wird dagegen nicht direkt beliehen. In Spanien und auf Mallorca ansässige Banken richten sich nach spanischem Recht und belasten demzufolge die Immobilie vor Ort.
Die Bewertung der Immobilie wird von Gutachtern vorgenommen, die bei der spanischen Nationalbank eingetragen sind. Die Beleihungsgrenze liegt bei 60 bis 70 % des im Wertgutachten ermittelten Schätzwertes (bei Residenten bis 80 %). Unter Einbeziehung der Kaufnebenkosten ergibt so ein Eigenkapitalbedarf von rund 35 % (bei Residenten) bis rund 55 % (bei Nicht-Residenten). Der Anteil des Eigenkapitals zur Finanzierung hängt auch vom Alter des Kunden ab.
Der Höchstbetrag der Beleihung wird von den Kreditinstituten an dem Schätzwert ausgerichtet. Weicht dieser erheblich vom Kaufpreis ab, so können dadurch auch Finanzierungslücken entstehen.
Die feste Darlehens-Laufzeit liegt zwischen 10 und 30 Jahren. Die monatliche Hypothekenrate darf bei vielen Banken 30 % des monatlichen Nettoeinkommens nicht überschreiten. Mittlerweile stellen spanische Banken häufiger auch Fragen über die finanzielle Situation der Interessenten in ihren Heimatländern. So werden Deutsche Käufer bisweilen nach ihrer Schufa-Auskunft gefragt. Jede Bank hat da ihre eigenen Konditionen.
Die meisten Hypothekenverträge in Spanien werden mit einen variablen Zinssatz vereinbart, der sich nach dem Euribor (European Interbank Offered Rate) richtet, einem Zins, auf den die Banken noch einen Aufschlag berechnen. Die Dauer der Zinsbindung beziehungsweise der Zeitraum bis zur nächsten Anpassung ist unterschiedlich. Er kann ein Vierteljahr oder aber auch ein Jahr betragen
Der Darlehensvertrag wird beim Notar unterzeichnet. Beim notariellen Termin wird auch der Immobilienkaufvertrag beurkundet.
Gebühren und Ausgaben für die Hypothek:
Kosten für die Wertermittlung
Kosten für die Überprüfung der Grundbuchsituation
Eröffnungsgebühr, ca. 1 bis 1,5 % der Hypothekensumme
Notarkosten
Grundbucheintrag der Hypothek
Stempelsteuer (Impuesto sobre actos jurídicos documentados (IAJD-Hipotecas), ca. 0,8 %
Abwicklung/Gestoria
Abschluss einer Gebäude-/Feuerversicherung
Der Kauf einer Immobilie mit Hypothekenübernahme durch den Käufer kann eine interessante Alternative für beide Parteien sein. Der Kreditnehmer/Verkäufer spart die Auflösungskosten, der Käufer muss keine üblichen Eröffnungskosten für eine neue Hypothek zahlen.