Geschäftsübernahme/Traspaso
Jahr für Jahr wechseln auf Mallorca zahlreiche Bars, Cafés, Restaurants und Geschäfte an einen neuen Betreiber. Es handelt sich hier um den Übernahmevertrag, mit welchem ein aktueller Mieter oder Pächter eines Geschäftes oder Geschäftsraumes seine Rechtsstellung auf den neuen Geschäftsübernehmer überträgt.
Dieser Vorgang wird in Spanien als „Traspaso“ bezeichnet. Das bedeutet in diesem Zusammenhang „Übertragung“ oder „Abtretung“. Die Rechtsfigur des Traspaso erscheint in mancher Hinsicht ungewöhnlich, zumal sehr oft nicht unbedeutende Ablösesummen gefordert werden.
Hierzu muss man wissen, dass in Spanien nur selten komplett eingerichtete Geschäftsbetriebe vom Eigentümer vermietet oder verpachtet werden. Vielmehr wird häufig nur der schlichte Gewerberaum mit nackten Seitenwänden, Decke und Fußboden vom Eigentümer zur Verfügung gestellt. Oft ist es dann Sache des Pächters die Räumlichkeiten entsprechend auszustatten, Heizung oder Klimaanlage einzubauen und bisweilen auch für die entsprechenden Anschlüsse der Versorgungseinrichtungen aufzukommen. Diese Investitionen des Vorpächters spiegeln sich dann auch in der Abschlagssumme wieder, die für die Abtretung des Mietvertrages, die Übertragung des Kundenstammes, die Übernahme der Einrichtung usw. gefordert werden. Der Preis, der für den Traspaso gefordert wird, kann aber meist nachverhandelt werden.
Bei einem Traspaso kauft man also nicht die Immobilie. Diese verbleibt beim Eigentümer und der neue Betreiber mietet von diesem die Gewerberäume. Für alles andere wird zwischen dem alten und dem neuen Betreiber ein Übernahmevertrag geschlossen.
Wichtig ist es, die Mietverträge und Lizenzen zuvor eingehend zu prüfen. Ist bei den Lieferanten und Versorgungsunternehmen alles bezahlt und wie sieht der künftige Mietvertrag aus?
Sind in diesem Zusammenhang alle Fragen geklärt so sind für die Umschreibung der bestehenden Genehmigungen und der bevorstehenden Betriebseröffnung nur noch die spanischen Verwaltungsvorschriften zu beachten. Hier empfiehlt es sich, eine spezialisierte Gestoria (Büro für Behörden- und Steuerangelegenheiten) einzuschalten, die gegebenenfalls auch Zusatzlizenzen oder Erweiterungen für Musikbetrieb oder längere Öffnungszeiten beantragen kann.